Hygieneregeln

Hygieneregeln

Bitte beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln. Nach der Corona-Schutzverordnung der Landesregierung NRW vom 11.05.2020 müssen Sie als Patient u.a. vor dem Betreten einer Arztpraxis eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies kann ein textiler Mund-Nasen-Schutz, ein Einmal-Mund-Nasen-Schutz, aber auch ein Schal oder ein Tuch sein.